Vergütungen
Vermutlich gehören auch Sie zu den Menschen, die vor einer Bestellung gerne wissen wollen, was später auf der Rechnung steht. Das geht mir genauso. Gehen wir daher kurz auf das Thema Vergütungen ein, damit Sie vollkommen beruhigt die nächsten Schritte mit uns gehen können.
Das unverbindliche Erstgespräch dient ihrer Orientierung und verursacht keine Kosten. Danach entscheiden Sie, welche Dienstleistungen Sie gerne in Anspruch nehmen wollen. Erfahrungsgemäß erfolgt nach dem Erstgespräch ein Kundenauftrag. Die meisten Menschen wünschen eine Analyse ihrer bestehenden Vermögensstruktur mit anschließenden Optimierungsmaßnahmen. Andere wiederum, wünschen lediglich eine Angebotserstellung für ein Sachwert-Portfolio mit ausgewählten Kapitalanlagen, die zu ihrer Erwartungshaltung und Liquiditätsplanung passen.
Erfahrungsgemäß enden die Gespräche mit der Vermittlung von mehreren Kapitalanlagen. Als Finanzberater erhalte ich zur pauschalen Abgeltung aller von mir erbrachten Leistungen eine erfolgsabhängige Vergütung von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften. Die Vergütungen für die umfassenden Dienstleistungen der Finanzberater sind in den jeweiligen Kostenstrukturen der Kapitalanlagen eingepreist. Über die Höhe dieser Vergütungen werden Sie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation vorab informiert. Das bedeutet für Sie, dass Sie im Regelfall keinerlei separate Rechnungsstellungen von uns zu erwarten haben. Der Gesetzgeber hat seit dem Jahr 2013 dafür gesorgt, dass es innerhalb des Finanzmarktes nur noch marginale Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Vergütungen gibt. Somit können sich die Anleger zwischenzeitlich über ein hohes Maß an Transparenz und Fairness in Sachen Provisionen und Vergütungen freuen. Über die Vergütung von Beratungsleistungen, die voraussichtlich nicht in einer Finanzanlagenvermittlung enden werden, sollten wir vorher sprechen. Selbstverständlich können auch individuelle Honorarvergütungen vereinbart werden.
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